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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Diesem Bauvorhaben ist ein Ortstermin vor der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 13.09.2021 um 19:00 Uhr vorangestellt.

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Die Eigentümer beantragten am 18.06.2021 den Umbau der bisherigen Scheune / Zwischenbau zwischen Schlossmühle und Turm. Erdgeschossig sollen insgesamt 7 Garagen im Gebäude integriert werden, wobei drei davon vom Schießhäuslweg, 4 vom Innenhof aus angefahren werden können. Im Obergeschoss werden zwei Wohnungen eingebaut, die zwei weiteren Wohnungen sind jeweils zum Teil im Dachgeschoss bzw. Dachspitz eingebracht.

 

Die vom Schießhäuslweg aus anfahrbaren Garagen halten den in der Stellplatzsatzung des Marktes Mering vorgeschriebenen Mindeststauraum vom 5,00 Metern (§ 6 Abs. 2) nicht bzw. nicht vollständig ein. Der Bau- und Planungsausschuss hat aufgrund verkehrsrechtlicher Bedenken in der letzen Sitzung am 22.07.2021 das gemeindliche Einvernehmen einstimmig nicht erteilt.

 

In der Zwischenzeit haben zwei Ortstermin mit dem Bauherrn, dem Verkehrssachbearbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Mering und der Polizeiinspektion Friedberg stattgefunden. Alle Beteiligten haben sich für die Anbringung von Spiegeln und Warnlichtern durch den Bauherrn als Lösungsmöglilchkeit für die Problematik ausgesprochen. Eine entsprechende Stellungnahme durch den Verkehrssachbearbeiter ist dieser Beschlussvorlage beigefügt. Mit Schreiben vom 23.08.2021 sichert der Bauherr die Maßnahmen zu und beantragt der Bauherr die Wiederbehandlung des Vorhabens im Bau- und Planungsausschuss.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      23.08.2021 (Schreiben/Antrag)

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  *

Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 11.10.2021

 

* keine Fiktionsfrist, da erneute Behandlung

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt nur ein Nachbargrundstück im baurechtlichen Sinne. Dieses ist ebenfalls in Besitz der Bauherren. Die Nachbarunterschriften sind somit als vollständig erbracht anzusehen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein, für die Genehmigung ist eine Abweichung von § 6 Abs. 2 der Stellplatzsatzung des Marktes Mering notwendig. Hier wird auf die ausführliche, rechtlich-fachliche Würdigung im beigefügten Beschlussbuchauszug vom 22.07.2021 verwiesen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2021: €

Einmalig 2021: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB.

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt eine Abweichung von § 6 Abs. 2 der Stellplatzsatzung hinsichtlich der Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Stauraumes vor Garagen von mindestens 5 Metern für die südlichen Garagen Nr. 1-3.

 

Der Bau- und Planungsausschuss regt an, dass die Anbringung von Spiegeln und Warnlichtern für die Garagenausfahrten zum Schießhäuslweg aus Gründen der Verkehrssicherheit im Genehmigungsbescheid als Auflage mitaufgenommen wird.

 

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Anlage/n
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  • Gezeichneter Lageplan / Eingabeplan
  • Beschlussbuchauszug 22.07.2021
  • Schreiben/E-Mail Bauherr vom 23.08.2021
  • Stellungnahme Straßenverkehrsbehörde

 

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