Ein Meringer Bürger beantragt die Schaffung von insgesamt 5 Behindertenparkplätzen.
2 Plätze in der Münchener Straße vor den Ärztehäusern unterhalb der Markt Apotheke bis zur Fa. Spengler.
Begründung des Antragstellers: Logik
Weiterhin 1 Platz vor dem Asam Haus. Münchener Str. 31
Begründung des Antragstellers: Podologiepraxis mit vielen behinderten Patienten
Weiterhin 2 Plätze vor dem Badanger-Biergarten.
Begründung des Antragstellers: Auch Behinderte wollen mal in den Biergarten gehen.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Grundsätzlich ist die Schaffung von weiteren Parkplätzen für Behinderte im Bereich von
Apotheken, Ärztehäusern und Freizeiteinrichtungen anzustreben.
Die Beantragung dieser 5 Plätze ist aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde aber etwas zu subjektiv ausgewählt und löst nicht die Gesamtproblematik des Personenkreises, der ebenfalls einen Behindertenparkplatz an anderen Positionen als den vorgeschlagenen für notwendig erachtet, sich aber der Straßenverkehrsbehörde noch nicht mitgeteilt hat. Um diesem Personenkreis trotzdem soweit wie möglich zu entsprechen, wurde mit dem Behindertenbeauftragten des Marktes Mering vereinbart, ein Konzept auszuarbeiten, das möglichst die Belange der Mehrheit aller Behinderten im Bereich einer Verbesserung der Parkmöglichkeiten umfasst.
Vor der Podologiepraxis ergibt sich das Problem, dass theoretisch 2 (nicht zu große) Autos in der Parkbucht parken können. In der Realität wird oft mittig geparkt, so dass oftmals tatsächlich nur 1 Fahrzeug parkt. Für die Praxis bedeutet dies, dass einzig ein Parkplatz für Behinderte ausgewiesen werden kann. Der faktisch zweite mögliche, reguläre Parkplatz entfällt. Die gekieste Fläche am Badanger ist aktuell nicht tatsächlich als öffentlicher Parkplatz ausgewiesen. Würde man dies tun, in dem man ein oder sogar 2 Parkplätze für Behinderte ausweist, entstünde hier auch die Pflicht zum Winterdienst.
Ob statt der beantragten 2 tatsächlich auch 1 Parkplatz im Bereich Münchener Str. 26 ausreichend wären, ist schwer abzuschätzen.
Grundsätzlich ist es aber wichtig zu wissen, dass auf Parkplätzen für Behinderte zwar nicht geparkt werden darf. Das Halten zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen ist dort aber für alle Fahrzeugführer gestattet.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2021: je einzelnem Parkplatz ca. 160 € für die Beschilderung. An jedem Platz der an einen Gehweg grenzt muss eine entsprechende Bordsteinabsenkung geschaffen werden. Anfallende Kosten hierfür bzw. für ggf. erforderliche Markierungen auf der Asphaltschicht sind nicht eingepreist. | Einmalig 2021: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: