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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Mit Schreiben vom 19.02.2022 wird für eine Teilfläche der Flur-Nr. 45 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung zur Errichtung einer Halle mit einer Größe von 20 m x 36 m beantragt. Die Halle soll zur Lagerung von Getreide, Unterstellen von eigenen landwirtschaftlichen Maschinen (ca. 50 %) und zur Vermietung für PKW-Stellplätze (ca. 50 %) dienen.

Der Antragsteller hat in Absprache mit der Gemeinde ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen und trägt die gesamten Kosten des Verfahrens.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Da sich die betroffene Fläche im Außenbereich befindet und das Bauvorhaben nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Außenbereich privilegiert ist, ist die Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Die gesamten Kosten für die Einbeziehungssatzung sind vom Antragsteller zu übernehmen.

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat beschließt für eine Teilfläche der Flur-Nr. 45, Gemarkung Hausen die Aufstellung einer Satzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB. Der Geltungsbereich ist aus beiliegendem Lageplan ersichtlich. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

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Anlage/n
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Antragschreiben vom 19.02.22

Lageplan mit Geltungsbereich

Schnittzeichnung der geplanten Halle       

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