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Beratungsfolge

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Sachverhalt
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Ein Meringer Bürger beantragte die Schaffung von insgesamt 5 Behindertenparkplätzen an folgenden Positionen:

2 Plätze in der Münchener Straße vor den Ärztehäusern unterhalb der Markt Apotheke bis zur Fa. Spengler.

Weiterhin 1 Platz vor dem Asam Haus. Münchener Str. 31

Weiterhin 2 Plätze vor dem Badanger-Biergarten.

 

In der Folge wurde mit dem Verkehrssachbearbeiter der Polizeiinspektion Friedberg und dem Behindertenbeauftragten Mering diese Plätze besprochen.

 

Das Ergebnis wurde in einem Zwischenbericht dem Gremium mitgeteilt.

 

Fazit: Die Plätze in der Münchener Straße sind nicht geeignet, um eine Verbesserung der Parksituation für alle berechtigten Behinderte mit außergewöhnlichen Gehbehinderungen oder Blinde zu erreichen. Zudem sind die Plätze technisch nicht so umsetzbar, wie es die Regelwerke (siehe RASt 06, EAR 05, HBVA, DIN 18040-3) erfordern.

 

Der Behindertenbeauftragte des Marktes Mering hat sich weiterhin bemüht nach Lösungen in Zusammenarbeit mit Geschäftsinhabern, Praxen etc. zu suchen, um ggf. gebäuderückwärtig anzufahrende Plätze zu finden bzw. zu ertüchtigen. Hier wurde zwar Interesse gezeigt, eine Umsetzung hat sich aber, auch unter dem Gesichtspunkt eines niveaugleichen Zugangs,  als nicht machbar herausgestellt.

 

Unabhängig davon ist aktuell ist noch eine Überprüfung anstehend, ob ggf. Parkplätze für Behinderte am Parkplatz unterhalb des Sportgeländes als sinnvoll und umsetzbar erachtet werden.

 

Als umsetzbare und sinnvolle Position eines Parkplatzes erscheint der Platz am Ende der Josef-Scherer nahe dem Biergarten am Badanger. Allerdings erscheinen 2 Plätze überdimensioniert. 1 Platz dürfte die Erfordernisse erfüllen.

 

In der logischen Konsequenz wird seitens der Verwaltung ergänzend beantragt, die sich anschließenden Plätze auf der Kiesfläche als Parkplätze nur für Pkw auszuweisen. Dies würde das Problem dort dauerhaft abgestellter Wohnmobile lösen.

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Es gibt diese Plätze in zwei Formen, zum Seiten- und zum Heckausstieg.

Im Regelfall geht die Konzeption ausgewiesener Plätze im öffentlichen Verkehrsraum von einem seitlichen Ausstieg aus. Manche Rollstuhlfahrer, die selbst das Auto steuern, können von der Rückbank einen Rollstuhl ausschwenken und sich dann in diesen hineinsetzen. Hierzu wird auf der Fahrerseite ein Rangierraum von 1,50 m Breite benötigt. Deshalb fordern alle Regelwerke für einen Behindertenstellplatz eine Gesamtbreite von 3,50 m (siehe RASt 06, EAR 05, HBVA, DIN 18040-3). Die Rangierfläche muss gut berollbar, also möglichst eben und strukturarm sein. Pflasterflächen sind ungeeignet. Das Gefälle ist möglichst klein zu halten. Die Obergrenze sind 3 %. So soll das selbstständig machen von Rollstuhl oder Rollator verhindert werden. Der Gehweg darf an dieser Stelle wegen der geforderten Barrierefreiheit max. 3 cm Höhe aufweisen. Am Fahrbahnrand sind Behindertenparkplätze zum seitlichen Ausstieg als Längsparkplätze wegen der erforderlichen Breite nur in Ausnahmefällen möglich. Der seitliche Ausstieg müsste bei Selbstfahrern sonst direkt auf die Fahrbahn erfolgen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: ca. 450 €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Am Ende der Josef-Scherer-Straße nahe dem Biergarten am Badanger wird auf der dortigen Kiesfläche linksseitig ein Parkplatz für Behinderte mit einer Breite von 3,5 m ausgewiesen. Rechts davon wird auf der darstellbaren Länge ein Bereich zum Parken nur für Pkw ausgewiesen.

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Anlage/n
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1 Ortsplan       

1 Darstellung der geforderten  Abmessungen  

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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