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Beratungsfolge

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Sachverhalt
ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Aufgrund der notwendigen Umsetzung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) ist die Satzung um einen entsprechenden steuerrechtlichen Passus zu ergänzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag
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Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Schmiechen (Kostensatzung). Der beigefügte Entwurf vom 07.11.2022 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

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Anlage/n
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Änderungssatzung Entwurf vom 07.11.2022 

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