- Beschreibung des Vorhabens
Der Antragsteller beantragt die Errichtung einer Schleppgaube auf dem Grundstück Lindenweg 8.
Da die geplante Gaube nicht den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung entspricht, ist für die Reduzierung des Abstands zwischen Ortgang und Gaube auf 1,00 m, statt der festgesetzten 2,50 m eine Abweichung erforderlich. In der Sitzung am 06.02.2023 hat der Gemeinderat der erforderlichen Abweichung eine Zustimmung in Aussicht gestellt, wenn ein Mindestabstand von 1,00 Meter von der Gaube zum Ortgang eingehalten wird.
Dieser Mindestabstand ist nunmehr in den Planzeichnungen dargestellt.
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
- Fiktionsfrist
Eingang: 24.02.2023
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 24.02.2023
Nächste Gemeinderatssitzung: 06.03.2023
- Nachbarbeteiligung
Die Nachbarunterschriften wurden nicht erbracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten und rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 22 „Bahnwegfeld“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eingehalten.
Für die Abweichung von der Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung Abstand Gaube zum Ortgang 1,00 m statt 2,50 m ist der Abweichung zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |