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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nachdem das Büro Imakomm mittlerweile seine Tätigkeiten im Rahmen der „Standortoffensive Mering“ weitgehend abgeschlossen hat, wird Herr Dr. Eckert dem Gremium hierzu Bericht erstatten und gleichzeitig einen Vorschlag für die Umsetzung künftiger Vermarktungsstrukturen unterbreiten.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe nachfolgende Begründung:

 

Für die Einstellung eines Marktmanagers analog Entgeltgruppe 10/Stufe 3 entstehen incl. der anfallenden Lohnnebenkosten jährliche Aufwendungen von aktuell 67.052 EUR, wobei hierbei natürlich die anstehende Tarifsteigerung noch nicht berücksichtigt werden konnte.

 

Hinsichtlich einer möglichen Förderung einer solchen Stelle hat die RvS zunächst die Auffassung vertreten, dass diese im Rahmen der Städtebauförderung grundsätzlich nicht förderfähig wäre. Im Rahmen von weiteren Gesprächen hat die Förderstelle jedoch mittlerweile signalisiert, daß unter gewissen Umständen trotzdem eine Förderung möglich wäre, denn in der Anlaufphase von wichtigen Maßnahmen könnte zeitlich beschränkt auf 2 bis 3 Jahre hierfür eine Förderung gewährt werden, wenn dies im Hinblick auf die städtebauliche Erfordernis der Stelle unter Würdigung der besonderen Herausforderung der Aufgabe entsprechend stichhaltig begründet wird. Dabei ist eine klare Abgrenzung zum Leistungsbereich der Wirtschaftsförderung nachzuweisen. Über eine mögliche Förderung entscheidet dann die RvS als Förderbehörde im Rahmen des Ermessensspielraumes.

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Je nach Beschluss sind benötigte Mittel im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 im Abschnitt „79“ Wirtschaftsförderung zu berücksichtigen.

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Markgemeinderat ist sich bewusst, dass es für eine zukunftsgerichtete Vermarktung der Marktgemeinde Mering gemäß dem von der Imakomm AKADEMIE erarbeiteten Vorschlag für künftige Vermarktungsstrukturen vom 26. April 2023 (Kapitel 3.1, S. 15) professionelle Vermarktungsstrukturen und eine Ausstattung mit personellen Ressourcen bedarf. Dies ist nur mit entsprechenden Investitionen seitens der Marktgemeinde Mering möglich.
  2. Wesentlicher Schlüssel zur Etablierung professioneller Strukturen und der Schaffung personeller Ressourcen ist ein zwischen Marktgemeinde Mering und dem sich inhaltlich wie strukturell neu ausrichtenden Gewerbeverein Mering Aktuell e.V. abgestimmtes Modell (siehe Vorschlag für künftige Vermarktungsstrukturen vom 26. April 2023, Kapitel 4, S. 18 33). Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, zusammen mit Mering Aktuell e. V. einen entsprechenden Kooperationsvertrag zu schließen.
  3. Der Marktgemeinderat beschließt, dass der Markt Mering den sich inhaltlich wie strukturell neu ausrichtenden Gewerbeverein Mering Aktuell e.V. dahingehend unterstützt, dass die künftig jährlich anfallenden Personalkosten zur Anstellung eines/einer hauptamtlichen Geschäftsführers*in des Vereins vom Markt Mering übernommen werden (siehe Vorschlag für künftige Vermarktungsstrukturen vom 26. April 2023, Kapitel 4.2, S. 29/30).
  4. Die Beschlüsse zu den Punkten 2. und 3. Erfolgen vorbehaltlich einer noch erforderlichen Satzungsänderung durch die Mitgliederversammlung von Mering Aktuell e. V., die spätestens bis Ende des dritten Quartals 2023 zu erfolgen hat.

 

 

 

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Anlage/n

Präsentation Imakomm         

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