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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.03.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung einer Teilfläche der Flur-Nr. 45, Gemarkung Hausen, beschlossen.

Mit der Durchführung des Verfahrens wurde die Arnold Consult AG in Kissing beauftragt.

Zwischenzeitlich wurde ein erster Entwurf erarbeitet, der dem Gremium in der Sitzung vorgestellt wird.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nachdem das Verfahren in Verbindung mit § 13 BauGB durchgeführt werden kann, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der Erstellung eines eigenständigen Umweltberichtes nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB abgesehen. Nach dem Billigungsbeschluss kann direkt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf der Einbeziehungssatzung „OT Hausen Birkenweg“ bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B) in der Fassung vom 16.11.2023 und beauftragt die Verwaltung die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Anlage/n

Planzeichnung mit Satzungstext

Begründung

jeweils in der Fassung vom 16.11.2023   

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