Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

An dem bestehenden Zweifamilienhaus soll westlich eine Doppelhaushälfte angebaut (eine zusätzliche Wohneinheit) werden. Die neue Doppelhaushälfte orientiert sich hinsichtlich der Höhenentwicklung am Bestand (Firsthöhe 7,88 Meter, Wandhöhe 5,80 Meter, 2+D-Geschosse).

 

Die ursprüngliche Planung wurde Ende Dezember 2023 im Landratsamt Aichach-Friedberg eingereicht. Da es sich um eine Gebäude der Gebäudeklasse 2 handelt und die Nachbarunterschriften erbracht sind, wurde der Bauantrag im Verwaltungsweg behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt, da sich das Vorhaben in die nähere Umgebung nach § 34 BauGB einfügt.

 

Im Landratsamt wurden nun geänderte Pläne zum Vorhaben eingereicht. Hintergrund ist, dass der Bauherr das Grundstück nun zwischen dem Altbau und dem Neubau real teilen möchte. In diesem Zusammenhang hat das Landratsamtes Aichach-Friedberg bei der Prüfung der Abstandsflächen festgestellt, dass sich die Abstandsflächen eines Teilbereiches der östlichen Außenwand des geplanten Wohnhauses und die Abstandsflächen der westlichen Außenwand des Erkers des Bestandsgebäudes überlappt (siehe neuer Eingabeplan vom Februar 2024, Fläche 2,425-2,44 Meter x 2,935 Meter). Dies war im ursprünglichen Antrag nicht dargestellt. Der Abweichungsantrag ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Da nun eine Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung erforderlich ist, ist vom Bau- und Planungsausschuss zu entscheiden, ob eine Abweichung erteilt werden kann.

 

Baulich gibt keine wesentlichen Änderungen, lediglich der ursprünglich geplante Balkon an der Südseite entfällt.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      29.02.2024

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  keine Fiktion, da erneute Behandlung

       Monatsfrist d. LRA, verl. b. 20.04.2024

chste Bau- und Planungsausschusssitzung: 13.05.2024

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt drei Nachbargrundstücke. Die Planerin bestätigt im ursprünglichen Bauantrag, dass alle Nachbarn die Zustimmung zum Vorhaben erteilt haben.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es beurteilt sich nach § 34 BauGB als Vorhaben im Innenbereich. Das Vorhaben fügt sich weiterhin nach Art und Maß der baulichen Nutzung problemlos in die nähere Umgebung ein, die Erschließung ist gesichert. Durch die geplante Grundstücksteilung errechnet sich eine höhere GRZ I (von 0,31 auf 0,36), eine höhere GRZ I+II (von 0,55 auf 0,64) und eine höhere GFZ (0,27 auf 0,56). Diese Kennzahlen werden hier rein informativ genannt und stellen kein Beurteilungskriterium des Einfügens i.S.d. § 34 BauGB dar.

 

Die erforderlichen 3 zusätzlichen KFZ-Stellplätze werden in einer neu zu errichtenden Doppelgarage bzw. im vorgelagerten Stauraum nachgewiesen. Ebenfalls sind 3 Fahrradstellplätze im Eingabeplan dargestellt. Der Stellplatznachweis ist damit erbracht.

 

Wie erwähnt, ist eine Abweichung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung und von der BayBO notwendig (2,425-2,44 Meter x 2,935 Meter). Da es sich um ein untergeordnetes Bauteil und eine relativ kleine Fläche handelt, ist eine Abweichung hier aus Sicht der Verwaltung vertretbar. Zudem ist kein Nachbargrundstück von der Abweichung berührt. Die zuerst beantragte Abweichung bzgl. dem Brandschutz ist laut Landratsamt nicht mehr erforderlich.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zur geänderten Planung, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Der Bau- und Planungsausschuss stimmt einer Abweichung von der Abstandsflächensatzung des Marktes Mering durch das Landratsamt Aichach-Friedberg bezüglich der Überlappung der Abstandsflächen eines Teilbereiches der östlichen Außenwand des Neubaus und der westlichen Außenwand des Anbaus des Bestandsgebäudes (2,425-2,44 Meter x 2,935 Meter) zu.

 

Reduzieren
Anlage/n

 

  • Eingabeplan mit gezeichneten Lageplan
  • Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen

                           

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.