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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 29.12.2023:

Geruch + Lärmschutz:

Bei der Nutzung auf der Flur-Nr. 45 handelt es sich um ein landwirtschaftliches Anwesen mit Rinderhaltung (noch aktiv?‚ jedenfalls genehmigt). Außerdem gibt es einen benachbarten genehmigten Schweinestall im Nordwesten der Hofstelle (aktiv?). Daraus ergibt sich eine hohe Geruchsbelastung (bis deutlich über 25 % der Jahresstunden bei einem Grenzwert von 15% in der TA Luft für Dorfgebieten -> vgl. BPINr. A1900516) und auch Lärmbelastung für den überplanten Bereich der Satzung.

Je nachdem:

Welche Nutzung im Satzungsbereich überhaupt geplant ist und wo,

die Tierhaltung und die Landwirtschaft auf Flur-Nr. 45 bzw. die Mastschweinehaltung noch aktiv ist (als genehmigt gilt) bzw. bestehen bleiben soll (Silos werden ja weggerissen Tierhaltung aufgegeben? Bestätigung?)‚

und die geplante Nutzung im Bereich der Satzung mit der bestehenden Landwirtschaft zusammenhängt (dann noch relevant?),

Kann es immissionsschutzfachliche Probleme beim durchzuführenden Bauvorhaben im Satzungsbereich geben!!!

Aus Sicht des Immissionsschutzes sollte daher vorher schon abgeklärt werden. Ob die geplante Nutzung im Satzungsbereich nach § 34 BauGB verwirklicht werden kann, sonst macht die Satzung keinen Sinn.

Bezüglich der vorhandenen Geruchs- und Lärmimmissionen aus der Landwirtschaft auf die geplante Nutzung muss vorab geprüft werden ob die geplante Nutzung im Satzungsbereich bezüglich der einwirkenden Emissionen nach § 34 BauGB verwirklicht werden kann.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Ausführungen zu den möglichen Lärm- und Gerucheinwirkungen aus der umliegenden Landwirtschaft bzw. der Tierhaltung werden zur Kenntnis genommen. Auf den genannten Grundstücken (Fl. Nrn. 45 und 47) wird keine Tierhaltung mehr betrieben. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind auch künftig keine Tierhaltungen mehr geplant. Zudem ist anzumerken, dass in unmittelbarer Nachbarschaft (z.B. Fl. Nr. 46/1) ebenfalls bereits schutzbedürftige Wohnnutzungen stattfinden. Daher sieht die Gemeinde derzeit keine immissionsschutzfachlichen Hindernisse, die der Umsetzung der Satzung entgegenstehen würden. Aus Sicht der Gemeinde sind, auch im Hinblick auf die Lärmimmissionen aus den umliegenden landwirtschaftlichen Flächen, im Satzungsgebiet gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt. Unter Ziffer IV. des Satzungstextes ist bereits ein Hinweis zur Duldung landwirtschaftlicher Emissionen enthalten.

Aus den genannten Gründen wird auch weiterhin an der Aufstellung der vorliegenden Satzung festgehalten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Steindorf beschließt die Anregungen wie in der rechtlich/fachlichen Würdigung aufgeführt zur Kenntnis zu nehmen. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

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Anlage/n

      

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