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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt der Stellungnahme vom 09.01.2024:

Es wird empfohlen, den als Ausgleichsfläche anzulegenden Hochstaudensaum auf Flurnummer 187, Gem. Hausen bei Hofhegnenberg, bei angegebenem Mahdregime jährlich wechselnd nur zu 50 % zu mähen. Die so stehen gelassene Winterbrache bietet vielen Insektenarten sehr gute Überwinterungsmöglichkeiten, da diese in den abgestorbenen Pflanzenstängeln Unterschlupf finden können.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Der Textteil der vorliegenden Satzung wird gemäß der Anregung der unteren Naturschutzbehörde redaktionell angepasst.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Steindorf beschließt den Textteil der vorliegenden Satzung gemäß der Anregung der unteren Naturschutzbehörde redaktionell anzupassen.

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Anlage/n

      

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