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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „OT Hausen - Birkenweg“ wurde vom Gemeinderat in der Sitzung vom 16.11.2023 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Einbeziehungssatzung „OT Hausen - Birkenweg“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB fand in der Zeit vom 20. Dezember 2023 bis einschließlich 31. Januar 2024 statt. Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gingen Anregungen und Stellungnahmen ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nachdem infolge der vorgenommenen fachlichen Würdigung und Abwägung nur redaktionelle Ergänzungen, Konkretisierungen und Klarstellungen an den Unterlagen zur Einbeziehungssatzung „OT Hausen - Birkenweg“ erforderlich werden, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren, muss kein erneutes Beteiligungs- / Auslegungsverfahren mehr durchgeführt werden. Das Verfahren zur Einbeziehungssatzung „OT Hausen - Birkenweg“ kann demnach mit dem Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden. Mit dessen ortsüblicher Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung „OT Hausen - Birkenweg“ in der Folge in Kraft.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Steindorf beschließt die von der Arnold Consult AG ausgearbeitete Einbeziehungssatzung „OT Hausen – Birkenweg“ bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B) jeweils in der Fassung vom 11.04.2024 mit den heute beschlossenen Änderungen als Satzung.

 

Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt.

 

 

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Anlage/n

Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A)

Begründung (Teil B)

jeweils in der Fassung vom 11.04.2024         

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