Hauptausschuss - 02.03.2022
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2021/4695 | |||
Ö 4 | 2022/4807 | |||
Ö 5 | 2022/4815 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss beschließt: 1. Der HA stellt den Ersatzneubau für den Kindergarten St. Afra ab dem Jahr _______ in den Haushalt ein, beginnend mit einem VGV Verfahren. 2. a) Der Hauptausschuss empfiehlt dem MGR den Hebesatz für die Grundsteuer B bei 600 Punkten zu belassen. Für das Beleuchtungskonzept sind im VWHH für die Jahre 2022 und 2023 jeweils 300 TEUR einzustellen. 2. b) Der Hauptausschuss empfiehlt dem MGR die Grundsteuer auf _______ zu senken. Der Antrag der UWG-Fraktion zum Beleuchtungskonzept vom _______ ist aufzuheben. Zur Kompensation der Mindereinnahmen sind im VWHH 2022 zudem folgende Einsparungen vorzunehmen: - … - … 3. Folgende weitere Änderungen im Haushalts- und Finanzplan 2022 - 2025 sind vorzunehmen: - … - … 4. Der Hauptausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat, die Haushaltssatzung und den Haushalts- und Finanzplan 2022 bis 2025 - unter Berücksichtigung der in den Haushaltsberatungen vorgenommenen Änderungen - mit Anlagen nach § 2 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV-Kameralistik), den beizufügenden Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik, dem Stellenplan und der Stellenübersicht nach § 6 KommHV-Kameralistik zu beschließen.
02.03.2022 - Hauptausschuss Ö 5 - ungeändert beschlossen Beschluss: 1. Der Hauptausschuss beschließt die Entscheidung über einen vorzeitigen Projektstart für den Ersatzbau der KiTa St. Afra im Rahmen der Haushaltsberatungen im Jahr 2023 zu treffen.
2. Der Hauptausschuss empfiehlt dem MGR den Hebesatz für die Grundsteuer bei 600 Punkten zu belassen.
3. Folgende Änderungen sind im Haushalts- und Finanzplan 2022 - 2025 vorzunehmen: - Streichung des Beleuchtungskonzepts in Höhe von 300.000 € (HH-Stelle 1/6700-5100) - Aufnahme des Zuschusses an die CAB in Höhe von 2.000 € (HH-Stelle 1/4700-7001) - Aktuell sind für die Bücherei ein Personalmittelzuschuss an die kath. Kirche und ein eigener Personalkostenansatz jeweils in Höhe von 75.000 € im Haushalt eingeplant. Sofern der Beschluss bis zur Verabschiedung des Haushaltes umgesetzt wird, soll der Personalmittelzuschuss gestrichen werden.
4. Der Hauptausschuss beschließt, dass für den Haushaltsplan 2023 zwei Varianten zur Diskussion erstellt werden sollen. Ein Entwurf soll eine Senkung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 500 Punkte ab 2023 vorsehen, der andere Entwurf eine Beibehaltung der 600 Punkte. Mögliche Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen und auf die Kreisumlage sollen berücksichtigt werden.
5. Der Hauptausschuss empfiehlt dem MGR, die Haushaltssatzung und den Haushalts- und Finanzplan 2022 bis 2025 - unter Berücksichtigung der in den Haushaltsberatungen vorgenommenen Änderungen - mit Anlagen nach § 2 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV-Kameralistik), den beizufügenden Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik, dem Stellenplan und der Stellenübersicht nach § 6 KommHV-Kameralistik zu beschließen. 1. Abstimmungsergebnis: 11 : 2
2. Abstimmungsergebnis: 11 : 2
3. Abstimmungsergebnis: 13 : 0
4. Abstimmungsergebnis: 6 : 7
5. Abstimmungsergebnis: 13 : 0 |
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Ö 7 |