Gemeinderat Steindorf - 25.05.2023
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 4 | 2023/5417 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Auf Grundlage der Kalkulation für den Friedhofsgebühren (Kalkulationszeitraum 2016 bis 2022) beschließt der Gemeinderat Steindorf folgende Änderung der Gebührensätze in der Satzung der Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Steindorf vom 01.01.1983 (zuletzt geändert am 04.08.2014):
Die Gebühr für das Grabnutzungsrecht beträgt für die normale Ruhefrist nach § 7 Abs. 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung für alle Gräber ohne Unterschied der Größe ______ EURO je Quadratmeter und Jahr.
Für die Benutzung des Leichenhauses ohne Reinigung sind _____EURO zu Entrichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Einrichtung der Gemeinde Steindorf auszufertigen und die und ortsüblich bekanntzumachen. Die Änderungssatzung tritt am 01.06.2023 in Kraft.
25.05.2023 - Gemeinderat Steindorf Ö 4 - geändert beschlossen Beschluss:
Auf Grundlage der Kalkulation für den Friedhofsgebühren (Kalkulationszeitraum 2016 bis 2022) beschließt der Gemeinderat Steindorf folgende Änderung der Gebührensätze in der Satzung der Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Steindorf vom 01.01.1983 (zuletzt geändert am 04.08.2014):
1. In § 4 Abs. 1 (Grabgebühren) wird geändert:
Die Gebühr für das Grabnutzungsrecht beträgt für die normale Ruhefrist nach § 7 Abs. 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung für alle Gräber ohne Unterschied der Größe 9 EURO je Quadratmeter und Jahr. Im Falle jeder weiteren Bestattung bemisst sich die Grabgebühr für eine Grabstääte , ausgehend vom Betrag nach Abs.1 Satz 1 nach dem Verhältnis der abgelaufenen Nutzungsfrist der letzten Bestattung bzw. Verlängerung, wobei auf volle Jahre abgerundet wird, zur neu beginnenden Nutzungsfrist. Im Falle des Erwerbers wird dieser einer Erstbestattung gleichgesetzt.
2. In § 5 (Leichenhausgebühr) wird geändert:
Für die Benutzung des Leichenhauses ohne Reinigung sind 150 EURO zu entrichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Einrichtung der Gemeinde Steindorf auszufertigen und die und ortsüblich bekanntzumachen. Die Änderungssatzung tritt am 01.06.2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: 7:0
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Ö 5 | 2023/5416 | |||
Ö 6 |