Sachverhalt:
I. Beschreibung des Vorhabens
Das Bauvorhaben zum Anbau eines Einfamilienhauses (zusätzliche Wohneinheit) am bestehenden Mehrfamilienhaus Hermann-Löns-Straße 3 in Mering wurde bereits in der letzten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 12.12.2022 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit 5:8-Stimmen mehrheitlich nicht erteilt. Der Bau- und Planungsausschuss war hier der Auffassung, dass die Vorgaben der gemeindlichen Spielplatzsatzung zu beachten sind, da der gesamte, künftige Baukörper als eine zusammenhängende Einheit zu werten ist. Die Bauherrnschaft hat daraufhin den Bauantrag aufgrund der Nichterteilung des gemeindlichen Einvernehmens zurückgenommen. Am 19.12.2022 wurde der Antrag mit einem vergrößerten Kinderspielplatz neu eingereicht. Ansonsten wurden keine Änderungen vorgenommen.
II. Fiktionsfrist
Eingang: 19.12.2022
Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB: 19.02.2023
Nächste Bau- und Planungsausschusssitzung: 06.02.2023
III. Nachbarbeteiligung
Es gibt fünf baurechtliche Nachbargrundstücke. Die Nachbarunterschriften wurden weder in der ursprünglichen, noch ein der geänderten Fassung eingeholt und sind somit nicht erbracht.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, es fügt sich gemäß § 34 BauGB ein. Die Vorgaben der gemeindlichen Abstandsflächensatzung sind ebenso wie die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung eingehalten. Auf die ausführlicheren Ausführungen im Beschlussbuchauszug vom 12.12.2022 (Vorl.-Nr. 2022/5176 - anbei) wird verwiesen.
Das bestehende Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten (nach Umbau), das genehmigte Dreifamilienhaus (Anbau Ost) und das nun beantragte Einfamilienhaus (Anbau West) weisen insgesamt Wohnflächen von 778,8 m2 auf. Gemäß Berechnungsmethode der Spielplatzsatzung errechnet sich daraus eine Spielplatzgröße von 46,73 m2.
Gemäß § 4 Abs. 1 der Kinderspielplatzsatzung beträgt die Mindestspielplatzfläche bei Herstellung allerdings immer 60 m2. Im geänderten Eingabeplan ist nun ein Spielplatz in exakt dieser Größe vorgesehen. Die Vorgaben der Kinderspielplatzsatzung sind nun somit ebenfalls eingehalten.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2022: € | Einmalig 2022: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: