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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Beschreibung des Vorhabens

 

Das Bauvorhaben zum Anbau eines Einfamilienhauses (zusätzliche Wohneinheit) am bestehenden Mehrfamilienhaus Hermann-Löns-Straße 3 in Mering wurde bereits in der letzten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 12.12.2022 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit 5:8-Stimmen mehrheitlich nicht erteilt. Der Bau- und Planungsausschuss war hier der Auffassung, dass die Vorgaben der gemeindlichen Spielplatzsatzung zu beachten sind, da der gesamte, künftige Baukörper als eine zusammenhängende Einheit zu werten ist. Die Bauherrnschaft hat daraufhin den Bauantrag aufgrund der Nichterteilung des gemeindlichen Einvernehmens zurückgenommen. Am 19.12.2022 wurde der Antrag mit einem vergrößerten Kinderspielplatz neu eingereicht. Ansonsten wurden keine Änderungen vorgenommen.

 

  1. Fiktionsfrist

 

Eingang:      19.12.2022

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  19.02.2023

chste Bau- und Planungsausschusssitzung: 06.02.2023

 

  1. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt fünf baurechtliche Nachbargrundstücke. Die Nachbarunterschriften wurden weder in der ursprünglichen, noch ein der geänderten Fassung eingeholt und sind somit nicht erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, es fügt sich gemäß § 34 BauGB ein. Die Vorgaben der gemeindlichen Abstandsflächensatzung sind ebenso wie die Vorgaben der gemeindlichen Stellplatzsatzung eingehalten. Auf die ausführlicheren Ausführungen im Beschlussbuchauszug vom 12.12.2022 (Vorl.-Nr. 2022/5176 anbei) wird verwiesen.

 

Das bestehende Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten (nach Umbau), das genehmigte Dreifamilienhaus (Anbau Ost) und das nun beantragte Einfamilienhaus (Anbau West) weisen insgesamt Wohnflächen von 778,8 m2 auf. Gemäß Berechnungsmethode der Spielplatzsatzung errechnet sich daraus eine Spielplatzgröße von 46,73 m2.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 der Kinderspielplatzsatzung beträgt die Mindestspielplatzfläche bei Herstellung allerdings immer 60 m2. Im geänderten Eingabeplan ist nun ein Spielplatz in exakt dieser Größe vorgesehen. Die Vorgaben der Kinderspielplatzsatzung sind nun somit ebenfalls eingehalten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2022: €

Einmalig 2022: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

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Anlage/n

 

  • Gezeichneter Lageplan, Eingabeplan neu Dezember 2022
  • Beschlussbuchauszug vom 12.12.2022 inkl. alter Planstand November 2022

   

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