Hauptausschuss - 15.11.2016
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2016/1278 | |||
Ö 4 | 2016/1234 | |||
Ö 5 | 2016/1246 | |||
Ö 6 | 2016/1229 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuss beschließt, dem Träger der Kinderwelt Schloßmühlstraße einen Vorschuss auf die kindbezogene Förderung wie folgt zu gewähren:
Vorauszahlung zum 25.11.2016 in Höhe von 44.000 EUR.
Dies wird in einem Bescheid geregelt mit der Bekanntgabe, dass die Vorauszahlung auf die Endabrechnung für das Bewilligungsjahr 2016 angerechnet wird, bzw. auf die entsprechenden Vorauszahlungen für das Bewilligungsjahr 2017 angerechnet werden.
Die Förderung in Höhe von rund 44.000 EUR ist von HHSt. 4646-7004 zu zahlen. Überplanmäßige Mittel in Höhe von 21.000 EUR werden von HHSt. 4643-7001 und 23.000 EUR von HHSt. 4643-7000 bereitgegestellt.
15.11.2016 - Hauptausschuss Ö 6 - ungeändert beschlossen Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt, dem Träger der Kinderwelt Schloßmühlstraße einen Vorschuss auf die kindbezogene Förderung wie folgt zu gewähren:
Vorauszahlung zum 25.11.2016 in Höhe von 44.000 EUR.
Dies wird in einem Bescheid geregelt mit der Bekanntgabe, dass die Vorauszahlung auf die Endabrechnung für das Bewilligungsjahr 2016 angerechnet wird, bzw. auf die entsprechenden Vorauszahlungen für das Bewilligungsjahr 2017 angerechnet werden.
Die Förderung in Höhe von rund 44.000 EUR ist von HHSt. 4646-7004 zu zahlen. Überplanmäßige Mittel in Höhe von 21.000 EUR werden von HHSt. 4643-7001 und 23.000 EUR von HHSt. 4643-7000 bereitgegestellt.
Abstimmungsergebnis: 8:3 |
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Ö 7 | ||||
Ö 8 |