Hauptausschuss - 15.11.2016
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung |
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Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2016/1278 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuß beschließt, der katholischen Kirchenstiftung St. Michael Mering für die Sanierung der Kapelle St. Franzisk im Jahr 2017 einen Investitionszuschuß in Höhe von höchstens ……………..EUR zu gewähren, soweit ein Defizit in dieser Höhe entsteht. Die Finanzierung des Vorhabens ist darzustellen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises, der bis zum 30.11.2017 vorgelegt werden muß. Die Auszahlung erfolgt bis zum 31.12.2017. Danach besteht kein Anspruch mehr auf die Auzahlung des Zuschusses. Im übrigen gelten die staatlichen Regelungen für die Gewährung von Zuschüssen.
15.11.2016 - Hauptausschuss Ö 3 - geändert beschlossen Beschluss: Der Hauptausschuß beschließt, der katholischen Kirchenstiftung St. Michael Mering für die Sanierung der Kapelle St. Franzisk im Jahr 2017 einen Investitionszuschuß in Höhe von höchstens 5 % der Gesamtkosten, maximal 25.000 EUR zu gewähren, soweit ein Defizit in dieser Höhe entsteht. Die Finanzierung des Vorhabens ist darzustellen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage des Verwendungsnachweises, der bis zum 30.11.2017 vorgelegt werden muß. Die Auszahlung erfolgt bis zum 31.12.2017. Danach besteht kein Anspruch mehr auf die Auzahlung des Zuschusses. Im übrigen gelten die staatlichen Regelungen für die Gewährung von Zuschüssen.
Abstimmungsergebnis: 10:1
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Ö 4 | 2016/1234 | |||
Ö 5 | 2016/1246 | |||
Ö 6 | 2016/1229 | |||
Ö 7 | ||||
Ö 8 |