Gemeinderat Schmiechen - 14.12.2020
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2020/3995 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Gemeinderat hat vom Bebauungsplanentwurf Nr. 23 „Hanserbauer“ Kenntnis genommen, zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird das vereinfachte Verfahren nach den Vorgaben des § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Planentwurf ist entsprechend den eingebrachten Wünschen und Beschlüssen des Gemeinderates zu überarbeiten. Der Vorentwurf erhält das Datum der Gemeinderatssitzung, den 14.12.2020.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Abstimmung: ………………….
14.12.2020 - Gemeinderat Schmiechen Ö 3 - geändert beschlossen Beschluss: Der Gemeinderat hat von der Planung und dem Bebauungsplanentwurf Nr. 23 „Hanserbauer" Kenntnis genommen, zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird das vereinfachte Verfahren nach den Vorgaben des § 13 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Gemeinderat fasst folgenden Beschluss: 1. Der Planentwurf ist entsprechend den eingebrachten Wünschen und Beschlüssen des Gemeinderates zu überarbeiten. Der Vorentwurf erhält das Datum der Gemeinderatssitzung, den 14.12.2020.
1. Haus D mit max. 2 Wohneinheiten + 2 Einliegerwohnungen 2. Max. 36 Wohnungen auf dem Grundstück 3. Es müssen 63 Stellplätze errichtet werden 4. Jede Wohnung erhält einen TG- Stellplatz; die erforderliche Anzahl von Stellplätzen ist zuzuordnen 5. Keine Wohnnutzung in den Kellergeschoßen 6. An der Nord-West-Grenze ist ein Fahrrad-Abstellhaus vorzusehen, wodurch der Höhenunterschied zum Nachbargrundstück ausgeglichen werden kann 7. Jede Wohnung ist ein Kellerabteil als Abstellmöglichkeit zuzuweisen 8 Die Anschlussbereiche zu den Grundstücksgrenzen (speziell im Kinderspielplatzbereich) sind darzustellen
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 12:0 |
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Ö 4 | 2020/3996 | |||
Ö 5 | 2020/3994 | |||
Ö 6 | 2019/3107-02 | |||
Ö 7 | ||||
Ö 8 |