Hauptausschuss - 28.05.2020
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2020/3529 | |||
Ö 4 | 2020/3530 | |||
Ö 5 | 2020/3493 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Hauptausschuß beschließt, eine Interimslösung für die Betreuung von Kindern vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung in Modulbauweise auf der Parzelle 16 (3.266 m²) im Gewerbepark Mering West zu errichten.
Der Bedarf für eine siebengruppige Einrichtung mit vier Krippengruppen (60 Plätze) und 3 Kindergartengruppen (75 Plätze) wird anerkannt.
Das Marktbauamt wird beauftragt eine Planung für eine siebengruppige Einrichtung nach EnEV zu erstellen, geeignete Fachplaner mit der Planung, Leistungsphase 1 – 8 stufenweise zu beauftragen, auszuschreiben und die Maßnahme umzusetzen. Alle dafür notwendigen Verträge und Nachträge werden durch den Ersten Bürgermeister geschlossen.
Dem Hauptausschuß obliegt die Auftragsvergabe für die Beschaffung der Module. Die Verwaltung wird auch beauftragt, für den Betrieb einen leistungsfähigen Träger auszuwählen und mit diesem eine Betriebs- und Defizitvereinbarung zu verhandeln, die dem Hauptausschuß zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen ist. 28.05.2020 - Hauptausschuss Ö 5 - geändert beschlossen Beschluss: Der Hauptausschuß beschließt, eine Interimslösung für die Betreuung von Kindern vom ersten Lebensjahr bis zur Einschulung in Modulbauweise auf dem Areal des Spielplatzes an der Luidpoldhöh (FlNr.: 1924/4, 3.780 qm) zu errichten.
Der Bedarf für eine siebengruppige Einrichtung mit vier Krippengruppen (60 Plätze) und 3 Kindergartengruppen (75 Plätze) wird anerkannt.
Das Marktbauamt wird beauftragt eine Planung für eine siebengruppige Einrichtung nach EnEV zu erstellen, geeignete Fachplaner mit der Planung, Leistungsphase 1 - 4 stufenweise zu beauftragen, auszuschreiben und die Maßnahme umzusetzen. Alle dafür notwendigen Verträge und Nachträge werden durch den Ersten Bürgermeister geschlossen.
Dem Hauptausschuß obliegt die Auftragsvergabe für die Beschaffung der Module. Die Verwaltung wird auch beauftragt, für den Betrieb einen leistungsfähigen Träger auszuwählen und mit diesem eine Betriebs- und Defizitvereinbarung zu verhandeln, die dem Hauptausschuß zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen ist.
Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung mit den Grundstücksverhandlungen zwecks einer Standortauswahl für eine langfristige Kinderbetreuungseinrichtung.
Abstimmungsergebnis: 11:2
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Ö 6 | 2020/3495 | |||
Ö 7 | 2020/3515 | |||
Ö 8 | ||||
Ö 9 | 2020/3425 | |||
Ö 10 | Bekanntgaben |
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Ö 10.1 | 2020/3538 | |||
Ö 11 | Anfragen |
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Ö 11.1 | 2020/3540 | |||
Ö 11.2 | 2020/3542 |