Gemeinderat Schmiechen - 02.07.2021
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2021/4348 | |||
Ö 4 | 2021/4345 | |||
Ö 5 | 2021/4381 | |||
Ö 6 | 2021/4380 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Schmiechen erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben § 34 BauGB einfügt.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Grundstück aktuell i.S.d. § 34 BauGB baurechtlich erschlossen ist. Bei einer eventuellen, späteren Grundstücksteilung wäre das hinterliegende Grundstück jedoch nicht mehr baurechtlich erschlossen, da es sich bei dem südlich angrenzenden Weg nicht um eine verkehrsrechtlich gewidmete Fläche handelt.
Die Gemeinde Schmiechen stimmt dem Bauvorhaben als baurechtlicher Nachbar zu. 02.07.2021 - Gemeinderat Schmiechen Ö 6 - ungeändert beschlossen Beschluss:
Der Gemeinderat Schmiechen erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben § 34 BauGB einfügt.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Grundstück aktuell i.S.d. § 34 BauGB baurechtlich erschlossen ist. Bei einer eventuellen, späteren Grundstücksteilung wäre das hinterliegende Grundstück jedoch nicht mehr baurechtlich erschlossen, da es sich bei dem südlich angrenzenden Weg nicht um eine verkehrsrechtlich gewidmete Fläche handelt.
Die Gemeinde Schmiechen stimmt dem Bauvorhaben als baurechtlicher Nachbar zu.
Abstimmungsergebnis: 8:0 |
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Ö 7 | 2021/4386 | |||
Ö 8 | 2021/4384 | |||
Ö 9 | 2021/4375 | |||
Ö 10 | ||||
Ö 11 |