Gemeinderat Schmiechen - 02.08.2021
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2021/4443 | |||
Ö 4 | 2021/4444 | |||
Ö 5 | 2021/4457 | |||
Ö 6 | 2021/4452 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Der Planentwurf ist entsprechend den obigen Behandlungsvorschlägen bzw. den gefassten Beschlüssen zu überarbeiten, wobei erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen der Beschlusslage vorgenommen werden können . Die Fassung erhält das Datum der Gemeinderatssitzung, den 02.08.2021.
Der Vorhabenträger und die Entwurfsverfasserin werden gebeten die Vorhabenpläne entsprechend zu überarbeiten.
Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Hanserbauer“ einschließlich Begründung i.d.F. vom 02.08.2021.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Hanserbauer“ einschließlich Begründung, sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen, die zeitlich eingeschränkte Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Dabei wird bestimmt, dass die Anregungen ausschließlich zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplanes Stellungnahmen abgegeben werden dürfen.
Abstimmungsergebnis:
02.08.2021 - Gemeinderat Schmiechen Ö 6 - geändert beschlossen Beschluss: Der Planentwurf ist entsprechend den obigen Behandlungsvorschlägen bzw. den gefassten Beschlüssen zu überarbeiten, wobei erforderliche redaktionelle und formale Änderungen im Rahmen der Beschlusslage vorgenommen werden können . Die Fassung erhält das Datum der Gemeinderatssitzung, den 02.08.2021.
Der Vorhabenträger und die Entwurfsverfasserin werden gebeten die Vorhabenpläne entsprechend zu überarbeiten.
Der Gemeinderat billigt den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Hanserbauer“ einschließlich Begründung i.d.F. vom 02.08.2021.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Hanserbauer“ einschließlich Begründung, sowie Vorhaben- und Erschließungsplänen, die zeitlich eingeschränkte Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Dabei wird bestimmt, dass die Anregungen ausschließlich zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Bebauungsplanes Stellungnahmen abgegeben werden dürfen.
Abstimmungsergebnis: 9:0 |
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Ö 7 | 2021/4428 | |||
Ö 8 | 2021/4401 | |||
Ö 9 | 2021/4450 | |||
Ö 10 | 2021/4456 | |||
Ö 11 | ||||
Ö 12 |