Bau- und Planungsausschuss - 07.11.2022
TOP | Betreff | Vorlage | ||
---|---|---|---|---|
Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2021/4698-02 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
In der MGR-Sitzung am 27.10.2022 wurde zum Bebauungsplan Nr. 79 „Mering Zentrum“ eine Veränderungssperre beschlossen. Die Beschlussfassung ist darauf abzustimmen.
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht, da sich das Vorhaben nicht nach § 34 BauGB einfügt.
Eine Ausnahme von der im Bereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 79 „Mering Zentrum“ gültigen Veränderungssperre wird gemäß § 14 Abs.2 BauGB nicht erteilt, da noch nicht absehbar ist, ob das Vorhaben die künftigen Festsetzungen einhält.
Eine Abweichung von der Abstandsflächensatzung des Marktes Mering für die vom Altbau nicht eingehaltenen Abstandsflächen bis zur Straßenmitte im Norden und Westen bzw. für die nicht eingehaltenen Abstandsflächen bis zur Grundstücksgrenze im Süden wird nicht erteilt.
Das Vorhaben widerspricht zudem der Kinderspielplatzsatzung des Marktes Mering, da entgegen der Satzung kein Kinderspielplatz auf dem Grundstück hergestellt werden soll. Eine Abweichung hiervon wird nicht erteilt.
Auf brandschutzrechtlich relevante Belange wird verwiesen.
07.11.2022 - Bau- und Planungsausschuss Ö 3 - ungeändert beschlossen Beschluss:
In der MGR-Sitzung am 27.10.2022 wurde zum Bebauungsplan Nr. 79 „Mering Zentrum“ eine Veränderungssperre beschlossen. Die Beschlussfassung ist darauf abzustimmen.
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht, da sich das Vorhaben nicht nach § 34 BauGB einfügt.
Eine Ausnahme von der im Bereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 79 „Mering Zentrum“ gültigen Veränderungssperre wird gemäß § 14 Abs.2 BauGB nicht erteilt, da noch nicht absehbar ist, ob das Vorhaben die künftigen Festsetzungen einhält.
Eine Abweichung von der Abstandsflächensatzung des Marktes Mering für die vom Altbau nicht eingehaltenen Abstandsflächen bis zur Straßenmitte im Norden und Westen bzw. für die nicht eingehaltenen Abstandsflächen bis zur Grundstücksgrenze im Süden wird nicht erteilt.
Das Vorhaben widerspricht zudem der Kinderspielplatzsatzung des Marktes Mering, da entgegen der Satzung kein Kinderspielplatz auf dem Grundstück hergestellt werden soll. Eine Abweichung hiervon wird nicht erteilt.
Auf brandschutzrechtlich relevante Belange wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
12:0 |
||||
Ö 4 | 2020/3553-01 | |||
Ö 5 | 2022/5146 | |||
Ö 6 | 2022/5147 | |||
Ö 7 | 2022/5151 | |||
Ö 8 | ||||
Ö 9 | ||||
Ö 9.1 | 2022/5169 | |||
Ö 9.2 | 2022/5170 | |||
Ö 9.3 | 2022/5171 | |||
Ö 9.4 | 2022/5172 |