Gemeinderat Schmiechen - 06.07.2020
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2020/3340 | |||
Ö 4 | 2020/3594 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Das Gremium beschließt, die Betreuungsgebühren nach der Gebührensatzung (KTGS) für die Monate April, Mai und Juni 2020 für die Kinder im Haus für Kinder „Sternschnuppe“, die nicht betreut worden sind, nicht zu erheben. Betroffen hiervon sind die Kindergartengebühren und die Krippengebühren.
Das Gremium beschließt, die Betreuungsgebühren für den Monat April 2020 mit den anfallenden Gebühren des Monats Juli 2020 zu verrechnen, wenn dazu Einverständnis bei den Eltern besteht. Ansonsten wird die Betreuungsgebühr für den Monat April 2020 zurück bezahlt. Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Mering wird mit der Abwicklung beauftragt.
Der Beitragsersatz für die Monate April, Mai und Juni 2020 wird über das Verwaltungssystem kibig.web aufgrund der Richtlinie – Beitragsersatz – vom 09.06.2020 beim Freistaat beantragt. Die Kindergartensachbearbeitung wird mit der Abwicklung beauftragt.
06.07.2020 - Gemeinderat Schmiechen Ö 4 - ungeändert beschlossen Beschluss: Das Gremium beschließt, die Betreuungsgebühren nach der Gebührensatzung (KTGS) für die Monate April, Mai und Juni 2020 für die Kinder im Haus für Kinder „Sternschnuppe", die nicht betreut worden sind, zu erheben. Betroffen hiervon sind die Kindergartengebühren und die Krippengebühren.
Das Gremium beschließt, die Betreuungsgebühren für den Monat April 2020 mit den anfallenden Gebühren des Monats Juli 2020 zu verrechnen, wenn dazu Einverständnis bei den Eltern besteht. Ansonsten wird die Betreuungsgebühr für den Monat April 2020 zurück bezahlt. Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Mering wird mit der Abwicklung beauftragt.
Der Beitragsersatz für die Monate April, Mai und Juni 2020 wird über das Verwaltungssystem kibig.web aufgrund der Richtlinie - Beitragsersatz - vom 09.06.2020 beim Freistaat beantragt. Die Kindergartensachbearbeitung wird mit der Abwicklung beauftragt.
Abstimmungsergebnis: 13:0 |
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Ö 5 | 2020/3595 | |||
Ö 6 | 2020/3602 | |||
Ö 7 | 2020/3604 | |||
Ö 8 | 2020/3603 | |||
Ö 9 | 2020/3557 | |||
Ö 10 | 2020/3599 | |||
Ö 11 | 2020/3600 | |||
Ö 12 | 2020/3601 | |||
Ö 13 | 2020/3578 | |||
Ö 14 | 2020/3585 | |||
Ö 15 | 2020/3605 | |||
Ö 16 | ||||
Ö 17 |