Bau- und Planungsausschuss - 12.12.2022
TOP | Betreff | Vorlage | ||
---|---|---|---|---|
Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2022/4997-02 | |||
Ö 4 | 2022/5175 | |||
Ö 5 | 2022/5174 | |||
Ö 6 | 2022/5176 | |||
Ö 7 | 2022/5177 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag und erteilt hierfür eine Ausnahme von der Art der baulichen Nutzung zur Errichtung der Kindertagesstätte (Anlage für soziale Zwecke) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ – 1. Änderung (Teilbereich 6, Gewerbegebiet „GE“) gemäß Teil C – Nr. 1.1 i.V.m. § 8 der BauNVO 1990.
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt zudem eine Befreiung von den Festsetzungen Nr. 5.2.1 + 5.2.2 des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ – 1. Änderung zur Errichtung Zaunes an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche.
12.12.2022 - Bau- und Planungsausschuss Ö 7 - geändert beschlossen Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag und erteilt hierfür eine Ausnahme von der Art der baulichen Nutzung zur Errichtung der Kindertagesstätte (Anlage für soziale Zwecke) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ - 1. Änderung (Teilbereich 6, Gewerbegebiet „GE“) gemäß Teil C - Nr. 1.1 i.V.m. § 8 der BauNVO 1990.
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt zudem eine Befreiung von den Festsetzungen Nr. 5.2.1 + 5.2.2 des Bebauungsplanes Nr. 17 „Holzgartenweg“ - 1. Änderung zur Errichtung Zaunes an der Grundstücksgrenze zur öffentlichen Verkehrsfläche.
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt die Errichtung von 3 zusätzlichen Stellplätzen gegenüber den geplanten Stellplätzen, sofern damit noch genügend Außenfläche verbleibt. Abstimmungsergebnis:
12:1 |
||||
Ö 8 | ||||
Ö 9 | ||||
Ö 9.1 | 2022/5218 |