Bau- und Planungsausschuss - 04.12.2023
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2023/5596 | |||
Ö 4 | 2023/5563-01 | |||
Ö 5 | 2023/5595 | |||
Ö 6 | 2023/5349-02 | |||
Ö 7 | 2023/5581 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zulässig ist und keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden.
Der Bau- und Planungsausschuss stimmt einer Abweichung von den Abstandsflächen nach der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe durch das Landratsamt hinsichtlich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen zwischen den beiden betriebseigenen Baukörpern zu (0,955 Meter Tiefe x 45 Meter Breite).
Der Markt Mering stimmt dem Vorhaben als Nachbar zu. 04.12.2023 - Bau- und Planungsausschuss Ö 7 - ungeändert beschlossen Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zulässig ist und keine öffentlichen Belange beeinträchtigt werden.
Der Bau- und Planungsausschuss stimmt einer Abweichung von den Abstandsflächen nach der Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe durch das Landratsamt hinsichtlich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen zwischen den beiden betriebseigenen Baukörpern zu (0,955 Meter Tiefe x 45 Meter Breite).
Der Markt Mering stimmt dem Vorhaben als Nachbar zu.
Abstimmungsergebnis:
9:3 |
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Ö 8 | 2023/5598 | |||
Ö 9 | 2015/0578-02 | |||
Ö 10 | ||||
Ö 10.1 | 2023/5580 | |||
Ö 10.2 | 2023/5614 | |||
Ö 11 | ||||
Ö 11.1 | 2023/5618 | |||
Ö 11.2 | 2023/5619 | |||
Ö 11.3 | 2023/5620 |