Bau- und Planungsausschuss - 09.11.2020
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2020/3726-02 | |||
Ö 4 | 2020/3863 | |||
Ö 5 | 2020/3876 | |||
Ö 6 | 2020/3817 | |||
Ö 7 | 2020/3882 | |||
Ö 8 | 2017/1873-01 | |||
Ö 9 | 2020/3873 | |||
Ö 10 | 2020/3872 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Die Beschilderung erfolgt wie in den Verkehrszeichenplänen vermerkt. Die Friedenaustraße und Kanalstraße wird außerorts auf 70 km/h beschränkt. Die Geschwindigkeit innerhalb des Gewerbeparks wird vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung auf 30 km/ reduziert. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine vorläufige Anordnung zu erstellen.
Es herrscht Einigkeit, dass noch an der ein oder anderen „Stellschraube“ gedreht werden muss und sich im realen Verkehrsfluss notwendige Änderungen ergeben könnten. Daher wird erst zur nächsten Sitzung über die endgültige Ausschilderung entschieden oder eine Besichtigung vor Ort angeregt.
09.11.2020 - Bau- und Planungsausschuss Ö 10 - geändert beschlossen Beschluss:
Die Beschilderung erfolgt wie in den Verkehrszeichenplänen vermerkt.
Die Friedenaustraße und Kanalstraße wird außerorts auf 70 km/h beschränkt.
Die Geschwindigkeit innerhalb des Gewerbeparks wird auf 50 km/ reduziert.
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine vorläufige Anordnung zu erstellen.
Es herrscht Einigkeit, dass noch an der ein oder anderen „Stellschraube“ gedreht werden muss und sich im realen Verkehrsfluss notwendige Änderungen ergeben könnten. Daher wird erst zur nächsten Sitzung über die endgültige Ausschilderung entschieden oder eine Besichtigung vor Ort angeregt.
Abstimmungsergebnis:
12:0 |
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Ö 11 | ||||
Ö 11.1 | 2020/3880 | |||
Ö 11.2 | 2020/3881 | |||
Ö 11.3 | 2020/3860-01 | |||
Ö 11.4 | 2020/3870 | |||
Ö 12 | ||||
Ö 12.1 | 2020/3906 | |||
Ö 12.2 | 2020/3907 | |||
Ö 12.3 | 2020/3908 | |||
Ö 13 | ||||
Ö 13.1 | 2020/3910 | |||
Ö 13.2 | 2020/3911 | |||
Ö 13.3 | 2020/3912 | |||
Ö 13.4 | 2020/3913 |