Bau- und Planungsausschuss - 15.04.2024
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2024/5754 | |||
Ö 4 | 2024/5727 | |||
Ö 5 | 2024/5725 | |||
Ö 6 | 2024/5769 | |||
Ö 7 | 2023/5372-01 | |||
Ö 8 | 2024/5757 | |||
Ö 9 | 2024/5756 | |||
Ö 10 | 2024/5791 | |||
Ö 11 | 2024/5788 | |||
Ö 12 | 2024/5720-01 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:In der Tratteilstraße, im Bereich zwischen den Einmündungen Lechstraße und Friedenaustraße wird folgende Beschilderung analog zum Beschilderungsplan beschlossen:
Im Bereich der beiden Seitenstreifen erfolgt eine Beschilderung mittels Zeichen 314 (Parken) mit Zusatzzeichen 1048-15 (nur Sattelkraftfahrzeuge und LKW mit Anhänger).
Auf der östlichen Fahrbahnseite erfolgt eine Beschilderung mit Zeichen 314 (Parken) mit Zusatzzeichen 1010-50 (Kraftwagen).
Am südlichen Ende der Straße wird ein beidseitiges Haltverbot mit Z. 283 ausgewiesen.
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen. 15.04.2024 - Bau- und Planungsausschuss Ö 12 - geändert beschlossen Beschluss:
In der Holzgartenstraße, im Bereich zwischen den Einmündungen Lechstraße und Friedenaustraße wird folgende Beschilderung analog zum Beschilderungsplan beschlossen:
Im Bereich der beiden Seitenstreifen erfolgt eine Beschilderung mittels Zeichen 314 (Parken) mit Zusatzzeichen 1048-15 (nur Sattelkraftfahrzeuge und LKW mit Anhänger).
Auf der östlichen Fahrbahnseite erfolgt eine Beschilderung mit Zeichen 314 (Parken) mit Zusatzzeichen 1010-50 (Kraftwagen).
Am südlichen Ende der Straße wird ein beidseitiges Haltverbot mit Z. 283 ausgewiesen.
Auf der kompletten Länge der Flößerstraße erfolgt beidseits eine Beschilderung mit dem Zeichen 1010-50 - nur PKW.
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen.
Abstimmungsergebnis:
13:0 |
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Ö 13 | ||||
Ö 14 |