Bau- und Planungsausschuss - 07.02.2022
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2021/4406-02 | |||
Ö 4 | 2022/4775 | |||
Ö 5 | 2022/4778 | |||
Ö 6 | 2021/4679-01 | |||
Ö 7 | 2022/4774 | |||
Ö 8 | 2022/4776 | |||
Ö 9 | 2022/4783 | |||
Ö 10 | 2022/4777 | |||
Ö 11 | 2021/4690-01 | |||
Ö 12 | 2022/4779 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:Alternative Nr. 1: Zum Erlangen eines vollumfänglichen Verständnis für die Problematik vor Ort, mit dem Ziel eine dauerhaft Verbesserung zu erreichen, die nicht nur durch das Aufstellen von Verkehrszeichen erhofft wird zu erlangen, wird für die nächste Sitzung ein Termin vor Ort anberaumt. Eine Ausschilderung erfolgt zum aktuellen Zeitpunkt nicht.
Alternative 2: A: Im Kreuzungsbereich Friedenaustraße / Tunnelstraße werden gem. Beschilderungsplan die Gefahrenzeichen „Radverkehr“ (Zeichen 138) angebracht.
Die Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.
B: Im Kreuzungsbereich Friedenaustraße / Tunnelstraße werden gem. Beschilderungsplan die Zeichen „Vorfahrtsstraße“ (306) und „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205) angebracht. Die Zeichen werden mit den Zusatzzeichen (abknickende Vorfahrt) ergänzt.
Die Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche An-ordnung zu erstellen.
07.02.2022 - Bau- und Planungsausschuss Ö 12 - geändert beschlossen Beschluss:
Zum Erlangen eines vollumfänglichen Verständnis für die Problematik vor Ort, mit dem Ziel eine dauerhaft Verbesserung zu erreichen, die nicht nur durch das Aufstellen von Verkehrszeichen erhofft wird zu erlangen, wird für die nächste Sitzung ein Termin vor Ort anberaumt.
Im Kreuzungsbereich Friedenaustraße / Tunnelstraße werden gem. Beschilderungsplan die Gefahrenzeichen „Radverkehr" (Zeichen 138) angebracht.
Die Straßenverkehrsbehörde wird angewiesen, eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.
Abstimmungsergebnis:
12:1 |
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Ö 13 | ||||
Ö 13.1 | 2022/4771-01 | |||
Ö 13.2 | 2022/4772-01 | |||
Ö 13.3 | 2022/4773-01 | |||
Ö 14 | ||||
Ö 15 | ||||
Ö 15.1 | 2022/4802 | |||
Ö 15.2 | 2022/4803 | |||
Ö 15.3 | 2022/4804 | |||
Ö 15.4 | 2022/4805 |