Bau- und Planungsausschuss - 05.02.2024
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2023/5596 | |||
Ö 4 | 2021/4698-04 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauantrag, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt und darüber hinaus die Festsetzungen des künftigen Bebauungsplanes Nr. 79 „Mering Zentrum“ entspricht. Der beantragten Ausnahme von der Veränderungssperre wird gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zugestimmt, da keine überwiegend öffentlichen Belange entgegenstehen. Der beantragten Abweichung von der Abstandsflächensatzung des Marktes Mering für die Überschreitung der nördlichen Abstandsfläche (Breite 16,40 Meter bis max. ca. 2,6 Meter Tiefe), die Überschreitung der westlichen Abstandsfläche (Breite ca. 5,9 Meter, maximal ca. 2,0 Meter Tiefe) und der südlichen Abstandsfläche (Breite ca. 9,3 Meter, maximal ca. 5,4 Meter Tiefe) wird zugestimmt.
Der Bau- und Planungsausschuss weist das Landratsamt auf brandschutzrechtlich relevante Belange hin (bzgl. Abstand Nachbargebäude Augsburger Str. 24).
Der Bau- und Planungsausschuss weist das Landratsamt erneut darauf hin, dass durch das geplante Bauvorhaben aus dem südlich angrenzenden Grundstück Augsburger Straße 24 ein Inselgrundstück wird, eine Zufahrt ist dann nicht mehr möglich. Das Landratsamt wird um Prüfung dieser Situation bzw. um Prüfung von einem evtl. Geh-/ Fahrt- und Leitungsrechtes gebeten.
Alternativbeschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht, da derzeit nicht geklärt ist, ob für das „Inselgrundstück“ Augsburger Straße 24 ein Geh-/Fahrt- und Leitungsrecht über das Grundstück Augsburger Straße 26 besteht, welches dieses in der aktuellen Planung nicht berücksichtigt. Es wird diesbezüglich auch auf brandschutzrelevante Belange verwiesen.
Der beantragten Ausnahme von der Veränderungssperre wird gemäß § 14 Abs. 2 BauGB wird daher derzeit nicht zugestimmt. Der beantragten Abweichung von der Abstandsflächensatzung wird folglich derzeit ebenfalls nicht zugestimmt.
05.02.2024 - Bau- und Planungsausschuss Ö 4 - ungeändert beschlossen Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht, da derzeit nicht geklärt ist, ob für das „Inselgrundstück" Augsburger Straße 24 ein Geh-/Fahrt- und Leitungsrecht über das Grundstück Augsburger Straße 26 besteht, welches dieses in der aktuellen Planung nicht berücksichtigt. Es wird diesbezüglich auch auf brandschutzrelevante Belange verwiesen.
Der beantragten Ausnahme von der Veränderungssperre wird gemäß § 14 Abs. 2 BauGB wird daher derzeit nicht zugestimmt. Der beantragten Abweichung von der Abstandsflächensatzung wird folglich derzeit ebenfalls nicht zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
11:0 |
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Ö 5 | 2023/5637 | |||
Ö 6 | 2024/5654 | |||
Ö 7 | 2024/5655 | |||
Ö 8 | 2024/5659 | |||
Ö 9 | 2023/5629 | |||
Ö 10 | ||||
Ö 10.1 | 2024/5671 | |||
Ö 10.2 | 2023/5618-01 | |||
Ö 10.3 | 2023/5619-01 | |||
Ö 11 | ||||
Ö 11.1 | 2024/5686 |