Bau- und Planungsausschuss - 05.02.2024
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2023/5596 | |||
Ö 4 | 2021/4698-04 | |||
Ö 5 | 2023/5637 | |||
Ö 6 | 2024/5654 | |||
Ö 7 | 2024/5655 | |||
Ö 8 | 2024/5659 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt.
Der Bau- und Planungsausschuss stimmt einer Befreiung von § 2 Abs. 1 des einfachen Bebauungsplanes Nr. 78 „Alt St. Afra“ i.V.m. § 19 Abs. 4 BauNVO bezüglich der geringfügigen Überschreitung der GRZ I+II (0,77) zu, da diese bereits im Bestand überschritten ist. Darüber hinaus entspricht das Vorhaben den Vorgaben des einfachen Bebauungsplanes Nr. 78 „Alt St. Afra“.
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt zudem eine Abweichung von der Abstandsflächensatzung des Marktes Mering bezüglich der Nichteinhaltung der südlichen Abstandsfläche um 2,16 Meter.
05.02.2024 - Bau- und Planungsausschuss Ö 8 - ungeändert beschlossen Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB in die nähere Umgebung einfügt.
Der Bau- und Planungsausschuss stimmt einer Befreiung von § 2 Abs. 1 des einfachen Bebauungsplanes Nr. 78 „Alt St. Afra“ i.V.m. § 19 Abs. 4 BauNVO bezüglich der geringfügigen Überschreitung der GRZ I+II (0,77) zu, da diese bereits im Bestand überschritten ist. Darüber hinaus entspricht das Vorhaben den Vorgaben des einfachen Bebauungsplanes Nr. 78 „Alt St. Afra“.
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt zudem eine Abweichung von der Abstandsflächensatzung des Marktes Mering bezüglich der Nichteinhaltung der südlichen Abstandsfläche um 2,16 Meter.
Abstimmungsergebnis:
8:3 |
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Ö 9 | 2023/5629 | |||
Ö 10 | ||||
Ö 10.1 | 2024/5671 | |||
Ö 10.2 | 2023/5618-01 | |||
Ö 10.3 | 2023/5619-01 | |||
Ö 11 | ||||
Ö 11.1 | 2024/5686 |