Bau- und Planungsausschuss - 04.04.2022
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2022/4865 | |||
Ö 4 | 2022/4823-01 | |||
Ö 5 | 2017/1516-06 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag nicht, da die Stellplätze nicht über das eigene Grundstück erschlossen werden und ein aus Anliegergebrauch resultierender Anspruch von maximal 2 Grundstückzufahrten überschritten wird. Die baurechtlich korrekt nachgewiesenen Stellplätze können somit aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht umgesetzt werden, so dass der Stellplatznachweis nicht wie dargestellt erfüllt werden kann.
Der Bau- und Planungsausschuss weist das Landratsamt darauf hin, dass aus den Eingabeplänen nicht eindeutig ersichtlich ist, ob ein Spielplatz errichtet wird bzw. ob der Spielplatz die Anforderung der Spielplatzsatzung des Marktes Mering einhält. Eine Spielplatzablöse wird nicht in Aussicht gestellt.
Für den Fall, dass das Landratsamt gedenkt, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen, empfiehlt der Bau- und Planungsausschuss dem Marktgemeinderat die Aufstellung einer Bebauungsplanänderung für den Bebauungsplan Nr. 62 „Rings um die Zugspitzstraße“ und den Erlass einer Veränderungssperre.
04.04.2022 - Bau- und Planungsausschuss Ö 5 - geändert beschlossen Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag nicht, da die Stellplätze nicht über das eigene Grundstück erschlossen werden und ein aus Anliegergebrauch resultierender Anspruch von maximal 2 Grundstückzufahrten überschritten wird. Die baurechtlich korrekt nachgewiesenen Stellplätze können somit aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht umgesetzt werden, so dass der Stellplatznachweis nicht wie dargestellt erfüllt werden kann.
Der Bau- und Planungsausschuss weist das Landratsamt darauf hin, dass aus den Eingabeplänen nicht eindeutig ersichtlich ist, ob ein Spielplatz errichtet wird bzw. ob der Spielplatz die Anforderung der Spielplatzsatzung des Marktes Mering einhält. Eine Spielplatzablöse wird nicht in Aussicht gestellt.
Abstimmungsergebnis:
12:0 |
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Ö 6 | 2021/4208-01 | |||
Ö 7 | 2021/4410-01 | |||
Ö 8 | 2021/4674-01 | |||
Ö 9 | 2022/4866 | |||
Ö 10 | 2022/4867 | |||
Ö 11 | 2022/4868 | |||
Ö 12 | ||||
Ö 12.1 | 2022/4845-01 | |||
Ö 12.2 | 2022/4753-01 | |||
Ö 13 | 2022/4862 | |||
Ö 14 | ||||
Ö 14.1 | 2022/4896 | |||
Ö 15 | ||||
Ö 15.1 | 2022/4897 | |||
Ö 15.2 | 2022/4898 | |||
Ö 15.3 | 2022/4899 |