Bau- und Planungsausschuss - 09.05.2022
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2022/4916 | |||
Ö 4 | 2021/4208-02 | |||
Ö 5 | 2017/1516-07 | |||
Ö 6 | 2021/4316-02 | |||
Ö 7 | 2021/4682-01 | |||
Ö 8 | 2022/4912 | |||
Ö 9 | 2022/4914 | |||
Ö 10 | 2022/4927 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.
Da sich die Stellplätze nicht auf dem gleichen Flurstück befinden, ist beim Genehmigungsverfahren durch das Landratsamt sicherzustellen, dass die Stellplätze dauerhaft den beiden Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Schützenaustraße 1+1a zugeordnet werden. Im Falle einer eventuellen, späteren Grundstücksteilung ist darauf zu achten, dass die Erschließung mittels Dienstbarkeiten gesichert werden muss, sofern das Grundstück so vermessen werden sollte, dass es nicht mehr an der öffentlichen Verkehrsfläche anliegt.
09.05.2022 - Bau- und Planungsausschuss Ö 10 - ungeändert beschlossen Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.
Da sich die Stellplätze nicht auf dem gleichen Flurstück befinden, ist beim Genehmigungsverfahren durch das Landratsamt sicherzustellen, dass die Stellplätze dauerhaft den beiden Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Schützenaustraße 1+1a zugeordnet werden. Im Falle einer eventuellen, späteren Grundstücksteilung ist darauf zu achten, dass die Erschließung mittels Dienstbarkeiten gesichert werden muss, sofern das Grundstück so vermessen werden sollte, dass es nicht mehr an der öffentlichen Verkehrsfläche anliegt.
Abstimmungsergebnis:
13:0 |
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Ö 11 | 2022/4913 | |||
Ö 12 | 2022/4906 | |||
Ö 13 | 2022/4915 | |||
Ö 14 | 2022/4923 | |||
Ö 15 | ||||
Ö 15.1 | 2022/4897-01 | |||
Ö 15.2 | 2022/4898-01 | |||
Ö 16 | ||||
Ö 17 |