Bau- und Planungsausschuss - 13.09.2021
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2021/4529 | |||
Ö 4 | 2021/4414-01 | |||
Ö 5 | 2021/4526 | |||
Ö 6 | 2018/2000-02 | |||
Ö 7 | 2021/4546 | |||
Ö 8 | 2021/4522 | |||
Ö 9 | 2021/4528 | |||
Ö 10 | 2020/3876-01 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.
Es wird auf abstandsflächenrelevante Belange verwiesen, da gemäß Abstandsflächenplan an mehreren Stellen das H2/16-Meter-Privileg der Abstandsflächensatzung des Marktes Mering angewendet wird, der Baukörper jedoch insgesamt deutlich längere Gebäudelängen aufweist.
Es wird darauf verwiesen, dass sich nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering ein Stellplatzbedarf von 7 Stellplätze errechnet, gemäß den Antragsunterlagen jedoch nur 6 Stellplätze nachgewiesen werden. Der Stellplatznachweis ist somit nicht erbracht. Der fehlende Stellplatz ist vom Bauherrn im Genehmigungsverfahren aus Sicht des Bau- und Planungsausschusses noch zwingend nachträglich nachzuweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verschmelzung der beiden Baugrundstücke im Zuge der Baumaßnahme durch das Landratsamt beauflagt werden soll.
Alternativbeschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB nicht einfügt.
Es wird auf abstandsflächenrelevante Belange verwiesen, da gemäß Abstandsflächenplan an mehreren Stellen das H2/16-Meter-Privileg der Abstandsflächensatzung des Marktes Mering angewendet wird, der Baukörper jedoch insgesamt deutlich längere Gebäudelängen aufweist.
Es wird darauf verwiesen, dass sich nach der Stellplatzsatzung des Marktes Mering ein Stellplatzbedarf von 7 Stellplätze errechnet, gemäß den Antragsunterlagen jedoch nur 6 Stellplätze nachgewiesen werden. Der Stellplatznachweis ist somit nicht erbracht. Der fehlende Stellplatz ist vom Bauherrn im Genehmigungsverfahren aus Sicht des Bau- und Planungsausschusses noch zwingend nachträglich nachzuweisen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verschmelzung der beiden Baugrundstücke im Zuge der Baumaßnahme durch das Landratsamt beauflagt werden soll.
13.09.2021 - Bau- und Planungsausschuss Ö 10 - geändert beschlossen Beschluss:
Der Bau- und Planungsausschuss erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.
Es wird auf abstandsflächenrelevante Belange verwiesen, da gemäß Abstandsflächenplan an mehreren Stellen das H2/16-Meter-Privileg der Abstandsflächensatzung des Marktes Mering angewendet wird, der Baukörper jedoch insgesamt deutlich längere Gebäudelängen aufweist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verschmelzung der beiden Baugrundstücke im Zuge der Baumaßnahme durch das Landratsamt beauflagt werden soll.
Abstimmungsergebnis:
10:2 |
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Ö 11 | 2021/4548 | |||
Ö 12 | 2017/1516-04 | |||
Ö 13 | 2021/4427 | |||
Ö 14 | 2021/4536 | |||
Ö 15 | 2021/4540 | |||
Ö 16 | 2021/4541 | |||
Ö 17 | 2021/4539 | |||
Ö 18 | ||||
Ö 18.1 | 2021/4487-01 | |||
Ö 18.2 | 2021/4509 | |||
Ö 18.3 | 2021/4549 | |||
Ö 18.4 | 2021/4490-01 | |||
Ö 18.5 | 2021/4543 | |||
Ö 18.6 | 2021/4547 | |||
Ö 18.7 | 2021/4511 | |||
Ö 18.8 | 2021/4516 | |||
Ö 18.9 | 2021/4495-01 | |||
Ö 18.10 | 0/3765-02-01 | |||
Ö 19 | ||||
Ö 19.1 | 2021/4566 | |||
Ö 20 | ||||
Ö 20.1 | 2021/4575 | |||
Ö 20.2 | 2021/4576 | |||
Ö 20.3 | 2021/4577 | |||
Ö 20.4 | 2021/4578 | |||
Ö 20.5 | 2021/4580 |