Bau- und Planungsausschuss - 07.09.2020
TOP | Betreff | Vorlage | ||
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Ö 1 | ||||
Ö 2 | ||||
Ö 3 | 2020/3583-01 | |||
Ö 4 | 2020/3701 | |||
Ö 5 | 2020/3720 | |||
Ö 6 | 2020/3728 | |||
Ö 7 | 2020/3726 | |||
Ö 8 | 2020/3716 | |||
Ö 9 | 2020/3700 | |||
Ö 10 | 2016/1255-01 | |||
Ö 11 | 2020/3725 | |||
Ö 12 | 2019/3217-03 | |||
VORLAGE Beschlussvorschlag:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauvorhaben Sanierung und Umbau eines Mehrfamilienhauses mit Geschäft in der Augsburger Straße 2, da sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB einfügt.
Der Marktgemeinderat befürwortet die Erstellung der drei offenen Stellplätze am Jägerberg, wie im Plan dargestellt, und erkennt diese zur Anrechnung auf den Stellplatznachweis für das Objekt Augsburger Straße 2 gemäß § 5 Abs. 2 der Stellplatzsatzung an. Die Stellplätze sind dinglich zu sichern und dem Objekt Augsburger Straße 2 dauerhaft zuzuordnen.
Der Marktgemeinderat stimmt einer Ablöse von vier Stellplätzen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Bauherren einen entsprechenden Ablösevertrag zu schließen.
07.09.2020 - Bau- und Planungsausschuss Ö 12 - zurückgestellt Beschluss:
Geschäftsordnungsantrag von Ersten Bürgermeister Mayer auf Vertagung und Behandlung in der nächsten Sitzung des Marktgemeinderates am 17.09.2020. Der Bau- und Planungsausschuss bemängelt die Situierung der Stellplätze direkt an der Straße. Die Verwaltung wird angewiesen, mit den Bauherren kurzfristig Gespräche über eine Planänderung zu führen. Vorgabe des Gremiums ist eine Stellplatztiefe von mindestens 8,00 Meter und eine gesamte Stellplatzbreite über die Gesamtbreite des Flurstücks.
Abstimmungsergebnis:
13:0 17.09.2020 - Marktgemeinderat Mering Ö 7 - ungeändert beschlossen Beschluss:
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Bauvorhaben Sanierung und Umbau eines Mehrfamilienhauses mit Geschäft in der Augsburger Straße 2, da sich das Vorhaben gemäß § 34 BauGB einfügt.
Der Marktgemeinderat befürwortet die Erstellung der drei offenen Stellplätze am Jägerberg, wie im Plan dargestellt, und erkennt diese zur Anrechnung auf den Stellplatznachweis für das Objekt Augsburger Straße 2 gemäß § 5 Abs. 2 der Stellplatzsatzung an. Die Stellplätze sind dinglich zu sichern und dem Objekt Augsburger Straße 2 dauerhaft zuzuordnen.
Der Marktgemeinderat stimmt einer Ablöse von vier Stellplätzen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Bauherren einen entsprechenden Ablösevertrag zu schließen.
Abstimmungsergebnis: 25 : 0
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Ö 13 | 2020/3721 | |||
Ö 14 | 2020/3723 | |||
Ö 15 | 2020/3729 | |||
Ö 16 | 2020/3639 | |||
Ö 17 | 2020/3736 | |||
Ö 18 | 2020/3718 | |||
Ö 19 | 2020/3724 | |||
Ö 20 | 2020/3717 | |||
Ö 21 | 2020/3714 | |||
Ö 22 | ||||
Ö 23 | Anfragen |
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Ö 23.1 | 2020/3678-01 | |||
Ö 23.2 | 2020/3764 | |||
Ö 23.3 | 2020/3337-01 |